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Erneuerbaren-Projektierer zahlen freiwillig doppelt

Quelle: MBI EnergySource

In mehreren Bundesländern müssen Erneuerbaren-Anlagenbetreiber Kommunen an ihrem Ertrag beteiligen. Bundesweit gibt es zudem eine freiwillige Abgabe. Trianel zahlt freiwillig beides.
Der Erneuerbaren-Projektierer Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) schöpft bei einem seiner neueren Windparks in Brandenburg freiwillig die beiden Zahlungsmöglichkeiten an die Standortkommune voll aus. Die Gemeinde Rietz-Neuendorf bei Frankfurt an der Oder erhält sowohl die landesrechtliche Pflichtabgabe von 10.000 Euro/Jahr für jede der kürzlich in Betrieb genommenen drei Windenergie-Anlagen als auch die bundesrechtlich möglichen 0,2 Cent/kWh. Das teilt die TEE mit.

Die Belastung für den Projektierer könnte noch vor der Sommerpause im brandenburgischen Landtag erheblich steigen, wenn eine von der rot-schwarz-grünen Koalition eingebrachte Änderung des „Windenergieanlagenabgabengesetzes“ durchgeht. Dem Entwurf zufolge müssen Anlagenbetreiber dann 5.000 Euro/Jahr zahlen, aber nicht pro Windrad, sondern pro MW (wir berichteten). Der Landtag hatte ihn Anfang März in den Wirtschaftsausschuss verwiesen, wo er bisher noch nicht beraten worden ist, ist in der Landtagsverwaltung zu erfahren. Damit sei wohl im Juni zu rechnen, heißt es aus Potsdam, weil nur dann eine Verabschiedung vor den Parlamentsferien möglich sei.

Im Falle des nach einem Ortsteil benannten Windparks Görzig, der mit seinen drei Nordex-Maschinen vom Typen N149 auf eine Gesamtleistung von 13,5 MW kommt, müsste die TEE dann künftig knapp 68.000 Euro zahlen.

Nach wie vor freiwillig wären die 8.000 Euro an die Kommune für den prognostizierten Stromertrag von jährlich 40 Millionen kWh. Diese bundesrechtliche Abgabe muss vor der Zahlung schriftlich mit den Standortgemeinden vereinbart werden, sodass sie nicht mehr einseitig vom Projektierer oder genauer vom Anlagenbetreiber zu kündigen wäre.


Könnten allerdings Projektierer wie TEE durch die Verteuerung in Brandenburg und anderen Bundesländern mit ihrer früheren freiwilligen Zusage der 0,2 Cent/kWh nochmal ins Grübeln kommen? Nein, wenn es nach der Einschätzung von Sebastian Haase, Geschäftsführer des Landesverbandes (LEE) Erneuerbare Energien Berlin-Brandenburg, geht, der die Erhöhung für überzogen hält: Er kenne nur Projektierer, die beide Zahlungsmöglichkeiten ausschöpfen, und das werde wohl auch so bleiben.

In der Photovoltaik greift - daran erinnert Haase - von 2025 an in Brandenburg auch der verpflichtende „Solareuro“ von 2.000 Euro/MW bei neuen Freiflächen-Anlagen. Die TEE will bei Neuanlagen weiter alle Beteiligungsmöglichkeiten ausschöpfen, teilt sie auf Anfrage mit. „Wir werden unsere kommunalen Partner nicht hängen lassen“, hieß es aus Aachen. Sukzessive werde das Angebot gar auf Bestandsanlagen ausgeweitet.

Der 2019 eingeführte brandenburgische Windeuro ist nach Mecklenburg-Vorpommern die zweitälteste Länderregelung, um Kommunen am Ertrag der Windkraft zu beteiligen und so die Akzeptanz zu erhöhen. 2021 folgte der Bund mit den 0,2 Cent/kWh und weitete den Anwendungsbereich mehrmals aus. Noch Ende jenen Jahres sagten etwa RWE und WPD öffentlich zu, stets den Höchstsatz zu zahlen. Später kam TEE dazu, bezog sich allerdings nur auf den Zubau. 2023 während der Messe Husum Wind gab Statkraft eine Selbstverpflichtung ab.

Zwei der drei TEE-Windenergieanlagen im Wald hatten, wie das Marktstammdatenregister verrät, bereits Ende 2022 ersten Ökostrom erzeugt und eingespeist, das dritte auf einer Ackerfläche Mitte 2023. Wegen technischer Probleme seien sie zwischenzeitlich abgeschaltet worden und liefen jetzt auf Volllast, teilt Trianel auf Anfrage mit.

MBI/geo/24.4.2024
Erschienen am 24.04.2024
letzte Aktualisierung am 24.04.2024