Newsletter und Analysen für die Neue Energiewelt seit 2003

Nutzungsbedingungen PresseTrend

§ 1 Leistung
  1. Bei den PresseTrend Infobriefen handelt es sich um werktägliche Newsletter und ein Webangebot u. a. mit Newsarchiv. Als Werktage gelten Montag bis Freitag.

  2. Die Registrierung für einen der beiden Newsletter, „kompakt“ oder „premium“, berechtigt zur Nutzung des Angebots durch den Abonnenten.

  3. Die Newsletter werden durch den Auftragnehmer werktäglich bis spätestens 11:30 Uhr versandt. In der Regel erfolgt der Versand bis 11:00 Uhr.

§ 2 Nutzungsrechte
  1. Alle publizierten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der Nutzungsbedingungen verwendet werden.

  2. Die Kurzzusammenfassungen des PresseTrend Infobriefs kompakt dürfen geteilt werden, solange PresseTrend als Quelle erkennbar ist und damit kein kommerzieller Zweck verbunden ist. Der Langtext (Abstract) des „Artikel des Tages“ ist hiervon jedoch ausgeschlossen.

  3. Die Abstracts des PresseTrend Infobriefs premium dürfen nur vom Abonnenten genutzt werden. Eine Weiterleitung des Infobriefs ist nicht gestattet.

  4. Grundsätzlich ist eine ungenehmigte Veröffentlichung von Inhalten des PresseTrends auf Webseiten oder in eigenen Newslettern o. ä. Angeboten nicht gestattet.

§ 3 Gewährleistung
  1. PresseTrend bemüht sich, um in dem vertraglich vereinbarten Umfang eine allen Erwartungen des Abonnenten genügende Leistung zu erbringen. Es kann jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden, dass die Leistung ausnahmsweise Mängel aufweist. Unter Mängeln sind erhebliche Abweichungen von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise zu verstehen. Ansprüche wegen Mangels bestehen insbesondere nicht, wenn die Abweichungen auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Abonnenten beruhen oder auf Störungen oder den Ausfall der für den Betrieb des Internets erforderlichen Datenleitungen zurückzuführen sind, oder andere Dienste, die für die Erstellung der Newsletter notwendig sind, nicht zur Verfügung stehen.

  2. Ansprüche wegen Mangels der Leistung bestehen ferner nur, wenn der Abonnent den Mangel rechtzeitig rügt. Offensichtliche Mängel hat der Abonnent innerhalb einer Frist von einer Woche zu rügen, nachdem ihm der jeweilige Newsletter zur Verfügung gestellt worden ist. Mängel, die nicht offensichtlich sind, sind innerhalb eines Jahres zu rügen. Die Rügefrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der nicht offensichtliche Mangel dem Abonnenten bekannt geworden ist oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte bekannt werden müssen.

  3. Der Anspruch des Abonnenten wegen Mangels der Leistung besteht zunächst in einem sogenannten Anspruch auf Nacherfüllung. In diesem Fall kann PresseTrend den Mangel nach seiner Wahl und auf seine Kosten beseitigen oder den Newsletter neu erstellen. Aufwendungen, die über die Mängelbeseitigung hinausgehen oder die der Beseitigung der vom Abonnenten mitverursachten Mängel dienen, hat der Abonnent zu tragen.

§ 4 Haftung
  1. Die Haftung von PresseTrend und seiner Erfüllungsgehilfen ist der Höhe nach auf die Auftragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung bezieht sich nicht auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie auf Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 5 Kündigung
  1. Der Abonnent kann ein Abonnement fristgemäß 1 Monat vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Datum des Poststempels. Kündigungen per Email sind nur an die Adresse service(at)mbi-infosource.de zu richten. Erhalten Sie wochentags innerhalb von 24 Stunden keine Empfangsbestätigung, kontaktieren Sie uns bitte, um sicher zu gehen, dass Ihre Nachricht uns auch wirklich erreicht hat.

  2. Der PresseTrend ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Abonnent eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht erbringt. Die Kündigung setzt voraus, dass PresseTrend den Abonnenten aufgefordert hat, die Mitwirkungshandlung innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen und ihm angedroht hat, er werde den Vertrag kündigen, sofern der Abonnent der Aufforderung nicht nachkommt.