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20GW bis 2030/Bundesrat billigt schnelleren Ausbau von Offshore-Wind

Quelle: MBI EnergySource

Der Bundesrat hat grünes Licht für den schnelleren Ausbau von Offshore-Windparks gegeben. Eine entsprechende Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes sieht vor, das Ausbauziel von derzeit 15 auf 20 Gigawatt im Jahr 2030 zu erhöhen. Danach soll die Kapazität noch weiter steigen. Dazu sollen die langjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. So ist das Bundesverwaltungsgericht künftig erstinstanzlich für Klagen gegen die Planfeststellung von Offshore-Anbindungsleitungen zuständig.

Mit dem Beschluss ist auch der Streit um die Ausschreibungsverfahren beigelegt. In einer früheren Fassung sah der Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) noch vor, Betreiber von Meereswindparks bei möglichen Null-Cent-Angeboten - bei denen also die Projektierer keine staatliche Förderung mehr beantragen - an den Kosten der Netzanbindung zu beteiligen. Die Betreiber sollten in einer zweiten Gebotsrunde ihre Gebote dazu vorlegen. Der Passus wurde nach Protest aus der Industrie im parlamentarischen Verfahren geändert, nun soll in solchen Fällen das Los entscheiden.

Zugleich aber soll grundsätzlich verhindert werden, dass künftig nur noch Null-Cent-Gebote abgegeben werden. Dazu soll der Höchstwert bei der Ausschreibung künftig auf Grundlage ökonomischer Berechnungen anhand der Technologiekosten sowie unter Berücksichtigung der kostenrelevanten Eigenschaften der auszuschreibenden Flächen festgelegt werden. Null-Cent-Gebote könnten damit künftig wettbewerblich differenziert werden, heißt es vom Bundesrat.

Das am Freitag beschlossene Investitionsbeschleunigungsgesetz der Länderkammer soll auch Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich wie bei Windkraftanlagen an Land beschleunigen. "Insbesondere beim Ausbau von Windenergieanlagen an Land kann das Gesetz für eine dringend notwendige Beschleunigung sorgen", kommentierte BDEW-Chefin Kerstin Andreae das Gesetz. Bei Klagen gegen den Bau von Onshore-Windrädern sei in Zukunft nahezu in allen Fällen das jeweilige Oberverwaltungsgericht zuständig. Damit entfalle eine gerichtliche Vorinstanz. 

Das Gesetz gilt nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auch für die Genehmigung von Fernwärmeleitungen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) ab einer Anlagengröße von 50 Megawatt. Der BDEW wies darauf hin, dass der Großteil der KWK-Anlagen jedoch kleiner sei und daher nicht unter das Gesetz falle.

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte das Gesetz. VKU-Chef Ingbert Liebing erklärte aber, dass weitere Hindernisse für den Ausbau der Windenergie an Land beseitigt werden müssten. "Allerdings haben wir noch genug andere Baustellen, ob bei der Flächenkulisse, beim Repowering oder beim Artenschutz. Der Druck auf die handelnden Akteure ist deshalb weiterhin groß", sagte Liebing. 

MBI/DJN/aul/27.11.2020
Erschienen am 27.11.2020
letzte Aktualisierung am 27.11.2020