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Anhörung im Bundestag/BDEW fordert wesentliche Änderungen am WindSeeG

Quelle: MBI EnergySource

Mit dem geplanten, neuen Windenergie-auf -See-Gesetz (WindSeeG) wird nach Einschätzung des Bundesverbandsverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) der Ausbau der Offshore-Windkraft in Deutschland ausgebremst.
"Die Ziele können aber nur dann erreicht werden, wenn die Rahmen- und Investitionsbedingungen auf diese Ziele hin ausgerichtet werden. Hier gibt es im aktuellen Gesetzentwurf noch erheblichen Verbesserungsbedarf", sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae am Mittwoch anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag zum WindSeeG in Berlin. Im Gesetzentwurf hat die Bundesregierung die Ausbauziele für Offshore-Wind auf 20 Gigawatt bis 2030 und bis 2040 auf 40 GW erhöht.


"Doch wird der Gesetzentwurf nicht noch entscheidend nachgebessert, erreicht sie das genaue Gegenteil", erklärte Andreae. Der Verband kritisiert insbesondere die Einführung einer zweiten Gebotskomponente. Diese würde die Finanzierungskosten deutlich erhöhen, warnte Andreae. Das Ziel der zweiten Gebotsrunde, bei Null-Cent-Geboten eine Entscheidung über den Zuschlag für den Bau des ausgeschriebenen Meereswindparks zu treffen, lasse sich auch anders mit so genannten Differenzverträgen erreichen.

MBI/aul/9.9.2020
Erschienen am 09.09.2020
letzte Aktualisierung am 09.09.2020