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Atomkraftwerk/Betreiber hat keinen Anspruch auf Verzinsung von Steuerrückzahlung

Quelle: MBI EnergySource

Der Betreiber eines Atomkraftwerks hat keinen Anspruch auf die Verzinsung seiner Steuerrückerstattung wegen der später für nichtig erklärten Kernbrennstoffsteuer. Registrieren Sie sich oder melden Sie sich an, um weiter zu lesen.
Erschienen am 29.07.2022
letzte Aktualisierung am 29.07.2022