Atomkraftwerk/Betreiber hat keinen Anspruch auf Verzinsung von Steuerrückzahlung
Der Betreiber eines Atomkraftwerks hat keinen Anspruch auf die Verzinsung seiner Steuerrückerstattung wegen der später für nichtig erklärten Kernbrennstoffsteuer.
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Erschienen am
29.07.2022
letzte Aktualisierung am
29.07.2022