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Auch Bundesrat billigt Gasspeichergesetz

Quelle: MBI EnergySource

Der Bundesrat hat die vom Bundestag zwei Wochen zuvor beschlossenen Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen endgültig gebilligt. Bei ihrer Plenarsitzung in Berlin verzichtete die Länderkammer darauf, den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz anzurufen, das laut Bundesrat die Sicherheit der Gasversorgung in Deutschland gewährleisten soll.
Die entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll nach am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Laut Bundesregierung war ein Inkrafttreten vor dem 1. Mai erforderlich, um das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung der Speicher zu haben.

Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen demnach die von ihnen gebuchten Speicherkapazitäten befüllen. Andernfalls würden sie ihnen entzogen und einem sogenannten Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt. Die Mindestfüllstände sollen demnach am 1. August 65 Prozent, am 1. Oktober 80 Prozent, am 1. Dezember 90 Prozent und am 1. Februar 40 Prozent betragen.

"Wir müssen zum nächsten Winter die Speicher voller haben als in diesem Winter", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Bundesratsplenum. "Keiner weiß, wie lange der Krieg dauert, keiner weiß, welche Eskapaden Russland noch schlagen wird", sagte er. Gehe alles normal weiter, seien die Speicher in 150 bis 200 Tagen voll. Man werde sich aber genau anschauen müssen, wie die Energieflüsse aus Russland seien. "Sollte es nicht gelingen, über den Sommer Fortschritte beim Befüllen der Speicher zu machen, (...) werden wir schon im Sommer zu anderen Maßnahmen kommen müssen", betonte er.

Wenn marktgerechtes Agieren nicht zum Erreichen des Füllstandes führt, soll der Marktgebietsverantwortliche die Speicher entweder von Marktakteuren im Wege einer Sonderausschreibung befüllen lassen oder selbst Gas einkaufen. Dies soll zum einen das Horten von Speicherkapazitäten vermeiden und zum anderen einen Anreiz setzen, die gebuchten Speicherkapazitäten zu befüllen. Für die Kosten ist eine Umlagefinanzierung vorgesehen. Die Gasspeicher hätten im vergangenen Winter die niedrigsten Füllstände seit 15 Jahren aufgewiesen. Dies habe in der Folge zu starken Preissteigerungen geführt, so die Gesetzesbegründung.

MBI/DJN/map/8.4.2022
Erschienen am 08.04.2022
letzte Aktualisierung am 10.04.2022