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Ausschreibungen und EEG-Umlage/Wichtige Änderungen für KWK-Anlagenbetreiber seit 1. Januar

Quelle: MBI EnergySource

Auf Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) kommen zum Jahreswechsel zahlreiche und teilweise tiefgreifende Änderungen zu. Diese sind im neuen KWK-Gesetz und im EEG 2021 verankert. Nach Angaben des BHKW-Infozentrums müssen KWK-Projekte künftig schon ab einer Leistungsgröße von 500 Kilowatt (kW) in die Ausschreibung, um staatliche Förderung zu erhalten. Bislang war die Ausschreibung ab 1.000 kW Pflicht.
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Erschienen am 06.01.2021
letzte Aktualisierung am 06.01.2021