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Besondere Ausgleichsregelung/Kabinett billigt EEG-Befreiung für grünen Wasserstoff

Quelle: MBI EnergySource

Das Bundeskabinett hat einem Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zugestimmt, die Produktion von Wasserstoff von der Ökostromumlage zu entlasten. Eine entsprechende Formulierungshilfe für die EEG-Novelle sieht vor, dass Hersteller von Wasserstoff die Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung beschränken können, erklärte eine Ministeriumssprecherin. Die Vorlage sieht Abschläge auch für fossile Produktionsprozesse vor - etwa beim Einsatz von Erdgas. Grüner Wasserstoff, der aus Ökostrom gewonnen wird, soll hingegen komplett von der EEG-Umlage befreit werden.

Die Anforderungen an "grünen" Wasserstoff sollen in einer eigenen Verordnung festgelegt werden, erklärte die Sprecherin. Dafür werde in der EEG-Novelle eine Verordnungsermächtigung geschaffen. Die Förderung der elektrochemischen Herstellung von Wasserstoff in neuen Anlagen soll künftig nur noch auf grünen Wasserstoff ausgerichtet sein.

Der Energieversorger E.ON begrüßte den Kabinettsbeschluss zur EEG-Befreiung von grünem Wasserstoff als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. "Hiermit wird die Wirtschaftlichkeit von Wasserstoffprojekten verbessert und eine Grundlage für den Aufbau einer nationalen Wasserstoffwirtschaft gelegt", erklärte Eon-Netzvorstand Thomas König. "Damit diese Regelung in der Praxis Anwendung finden kann, müssen die Rahmenbedingungen für grünen Wasserstoff zügig festgelegt werden." Außerdem fordert der DAX-Konzern eine Grüngasquote und eine Einbeziehung des Wärmesektors in die Nationale Wasserstoffstrategie.
MBI/DJN/aul/3.12.2020
Erschienen am 03.12.2020
letzte Aktualisierung am 03.12.2020