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Betreiber von KWK-Anlagen im Ungewissen

Quelle: Handelsblatt (Auflage: 127.797) Seite 11 Klaus Stratmann

Originaltitel: Warten auf Klarheit
Originaluntertitel: Der Gesetzgeber lässt die Betreiber von KWK-Anlagen im Ungewissen.
Einige Betreiber von Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung arbeiten nicht mehr rentabel, weil die Bundesregierung es nicht schafft, eine lange in Aussicht gestellte Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes auf den Weg zu bringen.
Lange stritten die Bundesregierung und die EU-Kommission über die Privilegien von Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Im Mai traf sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit der EU-Kommissarin für Wettbewerb Margrethe Vestager und verständigte sich mit ihr auf eine "Grundsatzeinigung". Diese Einigung muss aber noch als Gesetz verabschiedet werden - unter Vorbehalt der Notifizierung durch die EU-Kommission. Die Bundesregierung hat es nicht geschafft, die neue Regelung auf den Weg zu bringen. Ursprünglich sollte sie ein Bestandteil des sogenannten 100-Tage-Gesetzes werden, doch die Frist ist verstrichen. Der Hintergrund: Bis Ende 2017 zahlten Betreiber hocheffizienter KWK- Anlagen, die ab dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen waren, auf selbst verbrauchten Strom nur 40 Prozent der EEG-Umlage - ein Privileg, das die Anlagen rentabel machte. Die EU-Kommission hatte durchgesetzt, dass die Bundesregierung die Privilegierung bis Ende 2017 befristen musste. Seitdem bemühte sich die Bundesregierung um eine Verlängerung der Ausnahmeregelung. Da die "Grundsatzeinigung", die Altmaier und Vestager im Mai geschlossen hatten, kein Gesetz ist, sind die EEG-Umlage-Privilegien für KWK-Anlagen weg.
Erschienen am 17.07.2018
letzte Aktualisierung am 17.07.2018