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Brexit/EU und UK erwägen Verknüpfung von CO2-Handelssystemen

Quelle: MBI EnergySource

Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich formell dazu verpflichtet, eine Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme "ernsthaft" in Erwägung zu ziehen. Nach einem Bericht von Argus Media erfordert das jedoch weder die Verknüpfung der Handelssysteme noch die automatische Anhebung der britischen Klima- und Energieziele auf die revidierten EU-Ziele. Das Brexit-Abkommen verlangt, dass Großbritannien ab dem 1. Januar 2021 ein "effektives" System zur Bepreisung von Treibhausgasen aus der Strom- und Wärmeerzeugung, der Industrie und der Luftfahrt hat. Das System zur Bepreisung von Treibhausgasemissionen soll das bis Ende 2020 erreichte Schutzniveau aufrechterhalten.
Zusätzlich werden die bereits von der EU und Großbritannien für 2030 gesetzten Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz von beiden Parteien bestätigt. Es besteht die Verpflichtung, sich gegenseitig über weitere Änderungen in der Gesetzgebung zu informieren. Beide Parteien haben sich verpflichtet, das Pariser Klimaabkommen von 2015 umzusetzen.
MBI/sir/5.1.2021
Erschienen am 05.01.2021
letzte Aktualisierung am 05.01.2021