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Bürgerbeteiligungsgesetz für Windparks kaum genutzt

Quelle: MBI EnergySource

Kein Interesse: Die Bilanz nach acht Jahren Bürgerbeteiligungsgesetz fällt ernüchternd aus. 
Trotz sehr niedrige Verzinsung von Spareinlagen haben nur wenige Menschen in Mecklenburg-Vorpommern das Bürgerbeteiligungsgesetz genutzt und in Erwartung höherer Renditen ihr Geld in Windparks angelegt. 2020 erwarben lediglich 30 natürliche Personen Gesellschaftsanteile an Windrädern, so die Landesregierung. Auch die Kommunen machten demnach weit weniger von den Beteiligungsmöglichkeiten Ge-brauch als erhofft. Aufgeführt werden Beteiligungen von neun Kommunen an insgesamt zwei Windparks aus den Jahren 2020 und 2024.

Als erstes Bundesland hatte Mecklenburg-Vorpommern 2016 den Anwohnern von Windparks und betroffene Gemeinden einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung oder adäquate Entschädigungen gewährt. Laut Gesetz müssen Investoren und Projektträger Kommunen und Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks 20 Prozent der Anteile zum Kauf anbieten. Damit sollte eine bessere Akzeptanz erreicht werden.

MBI/dpa/map/8.8.2024
Erschienen am 08.08.2024
letzte Aktualisierung am 08.08.2024