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Bundesrat billigt Änderung der Ladesäulenverordnung

Quelle: MBI EnergySource

Die Länder haben Änderungen an der Ladesäulenverordnung gebilligt, die vor allem für Erleichterungen beim spontanen Laden von Elektrofahrzeugen sorgen sollen. Der Bundesrat verzichtete bei seiner Plenartagung in Berlin darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
"Neu errichtete Ladepunkte werden künftig über eine Schnittstelle verfügen, mithilfe derer Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können", erklärte die Länderkammer. "Damit wird es für Kundinnen und Kunden leichter, ad hoc freie Ladesäulen anzusteuern."
Um sicherzustellen, dass auch eine geeignete Zahlungsweise zur Verfügung steht, sieht die Änderungsverordnung vor, dass Betreiber eines Ladepunkts an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglichen und "den Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation anbieten" müssen.
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun wie geplant verkünden. Sie tritt zum großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten laut Bundesrat allerdings erst ab 1. Juni 2023.


Die Automobilindustrie kritisierte, dass ab 2023 neue Ladesäulen einheitlich mit EC-Kartenterminals ausgestattet und alte Ladesäulen umgerüstet werden müssten. "EC-Kartenterminals mit PIN-Pad sind kein Fortschritt, sondern bedeuten einen Rückschritt, der zusätzliche Kosten für die Nutzer verursacht, das Innovationstempo bremst und digitale Bezahldienstleister zugunsten überholter Geschäftsmodelle aus dem Markt ausschließt", sagte die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, der Funke-Mediengruppe. Eine kostengünstige und einfache Lösung für Verbraucher und Verbraucherinnen gehe nur digital.


Die deutsche Kreditwirtschaft lobte den Beschluss hingegen als "wesentlichen Schub für die Elektromobilität". Mit der Verabschiedung sei der Weg frei für E-Auto-Fahrerinnen und -Fahrer, die für das Aufladen ihrer Fahrzeuge ab 2023 an allen E-Ladesäulen bequem und sicher mit Kredit- oder Debitkarten wie der Girocard zahlen könnten. "Der Bundesrat hat mit seiner klugen und zukunftsorientierten Entscheidung die Tür für die Elektromobilität weit aufgestoßen", sagte Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), der Federführer des Dachverbandes der Deutschen Kreditwirtschaft ist.
Verbraucher wollten den Strom fürs Elektroauto so bequem und einfach mit der Karte bezahlen können wie heute ihre Tankrechnung an der Tankstelle. Auch Europas Gesetzgeber müssten nun "im Interesse der Verbraucher das Bezahlen mit Kredit- und Girokarten an den E-Ladesäulen möglich machen".

MBI/DJN/map/17.9.2021
Erschienen am 17.09.2021
letzte Aktualisierung am 17.09.2021