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Bundesverfassungsgericht/Habeck warnt nach Urteil vor höheren Energiepreisen

Quelle: MBI EnergySource

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geht davon aus, dass die Energiepreise in Deutschland infolge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts unter Umständen deutlich steigen könnten.
Habeck sagte im Deutschlandfunk, das Urteil beziehe sich seiner Ansicht nach auch auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). "Damit müssen wir umgehen", betonte er. "Das heißt aber im Klartext, dass wenigstens für die Zukunft - der soll ja andauern bis zum Sommer 24 - die Bürgerinnen und Bürger höhere Strom- und gegebenenfalls höhere Gaspreise bekommen werden", sagte Habeck.Es werde bedeuten, "dass die Netzentgelte, die durch die Krise letztes Jahr höher gewesen sind, dadurch nicht mehr abgedeckelt werden können, also dadurch höhere Stromkosten kommen für alle Menschen in Deutschland, für die Unternehmen wie für die Verbraucher". Sollte man in eine Krise geraten, könne die Bundesregierung daher "die Gas- und die Strompreisbremse nicht mehr ziehen können", warnte der Wirtschaftsminister. "Dann werden wir höhere Gas- und Strompreise und Fernwärmepreise haben."

Das Urteil werde erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Industrie haben betonte Habeck. Es sei wichtig zu verstehen, dass die Klage weniger dem Klimaschutz schade, sondern die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährde. Um international wettbewerbsfähig zu sein, müsse die Industrie auf nachhaltigere Produktionsmethoden umstellen. Ohne staatliche Subventionen werde dies wahrscheinlich nicht passieren. "Es geht um die Kernsubstanz der deutschen Wirtschaft, die ist angegriffen mit dem Urteil", sagte Habeck. Die Bewertung, wie das Urteil umgesetzt werde, dauere in der Bundesregierung an, betonte der Vizekanzler. Allein durch eine Maßnahme werde der Ausfall nicht kompensiert werden können. "Wenn ich den einen Vorschlag hätte, hätte ich den schon längst unterbreitet", betonte Habeck. 60 Milliarden Euro könne man nicht einfach so zusammenkratzen. Mit Blick auf eine eventuelle erneute Aussetzung der Schuldenbremse mit der Begründung einer Notlage betonte der Wirtschaftsminister: "Das Jahr 2023 war ein Jahr, in dem wir außergewöhnliche Ereignisse noch immer verarbeiten mussten, und zwar externe Ereignisse." Er wolle aber nicht spekulieren.

MBI/DJN/cdg/20.11.2023
Erschienen am 20.11.2023
letzte Aktualisierung am 21.11.2023