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EEG-Novelle/Zahlungen bei negativen Preisen sollen gekürzt werden

Quelle: MBI EnergySource

Neue Ökostromanlagen sollen nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministeriums in Zukunft keine Vergütung mehr bei negativen Strompreisen erhalten. Damit werde die gleitende Marktprämie weiterentwickelt und die Integration erneuerbarer Energien verbessert, heißt es in dem Entwurf für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Darüber hinaus wird die Zahlungsverringerung für bestehende Anlagen mit einer Leistung von über 100 Kilowatt bei negativen Preisen verschärft. "Wenn der Spotmarktpreis in mindestens 15 aufeinanderfolgenden Minuten negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert für den gesamten Zeitraum, in dem der Sportmarktpreis ohne Unterbrechung negativ ist, auf null", heißt es in dem Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums. 

Gegen diese Neuregelung läuft die Ökostromlobby Sturm. Die Änderungen versteht der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) "als Kampfansage an alle Erneuerbaren". Statt die Regel abzuschaffen, gelte sie jetzt ab der ersten Viertelstunde, kritisierte der BEE. Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) lehnt die Neuregelung im EEG 2021 ab. Der "drastische Eingriff in die Vergütungssicherheit des EEG" sei nicht hinnehmbar, erklärte der Windverband. 

Moderater fällt hingegen die Kritik des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) aus. "Bei der geplanten Verschärfung der Regelung zu negativen Strompreisen muss darauf geachtet, werden, dass nicht das Ziel des EE-Ausbaus am Ende konterkariert wird", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Die Regelung berge die Gefahr, dass Betreiber ihre Anlagen zu früh abschalten und gerade kleine Akteure mit Blick auf die Risiken zurückhaltend bei der Realisierung neuer Anlagen sind.
MBI/aul/2.9.2020
Erschienen am 02.09.2020
letzte Aktualisierung am 02.09.2020