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Ergebnisse der Auktion/2021 gehen 4.800 MW Steinkohle-Kapazitäten vom Netz

Quelle: MBI EnergySource

Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag die Ergebnisse der ersten Ausschreibung für die vorzeitige Abschaltung von Steinkohlekraftwerken veröffentlicht. "Die Ausschreibungen stoßen bei den Betreibern auf positive Resonanz. Die Runde war deutlich überzeichnet", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Ausgeschrieben waren 4.000 Megawatt (MW), elf Gebote mit einem Volumen von 4.799 MW erhielten einen Zuschlag.

Der Löwenanteil von etwa 4.000 MW der bezuschlagten Menge ging an die Energiekonzerne RWE, Vattenfall und Uniper. Die Netzagentur vergab zwei Zuschläge an die beiden Vattenfall-Kraftwerke in Hamburg-Moorburg mit je 800 MW Leistung, die erst 2015 ans Netz gegangen waren. RWE konnte sich mit dem Kraftwerk Westfalen/Hamm (763 MW) und dem Kraftwerk Ibbenbüren (794 MW) durchsetzen, Uniper mit dem Kraftwerk Heyden (875 MW). Auch die Steag war erfolgreich bei der Ausschreibung mit dem Kohlekraftwerk Walsum 9 (370 MW). Dahinter folgten kleinere Anlagen mit einer Leistung zwischen vier bis 50 MW.

Die Förderzuschläge reichten nach Angaben der Bundesnetzagentur von 6.047 bis 150.000 Euro pro MW. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag allerdings mit 66.359 Euro deutlich unter dem Höchstpreis von 165.000 Euro je MW. Die Gesamtsumme der Zuschläge beläuft sich auf rund 317 Millionen Euro. Das ist der Betrag, sollten die Steinkohlekraftwerke endgültig stillgelegt werden, den die Kraftwerksbetreiber als Entschädigung vom Staat erhalten werden.

Ob die Anlagen aber ab dem 1. Januar 2021 keine Kohle mehr bei der Energieerzeugung nutzen dürfen, hängt von ihrer Systemrelevanz für die Versorgungssicherheit ab. Jetzt müssen die Übertragungsnetzbetreiber prüfen, ob die betroffenen Kraftwerke systemrelevant sind. In diesem Fall müssen sie nach weiterer Bestätigung durch die Bundesnetzagentur der Netzreserve zur Verfügung stehen, ansonsten können sie endgültig stillgelegt werden. Der nächste Ausschreibungstermin ist der 4. Januar 2021.

RWE und Vattenfall zeigten sich erfreut über die Entscheidung der Bundesnetzagentur. "Wir begrüßen diese Entscheidung. Sie ermöglicht es uns, das Kraftwerk Moorburg früher als bisher geplant vom Netz zu nehmen", sagte die Konzernchefin-Chefin Anna Borg. Der Energieversorger habe mehrere Optionen für Moorburg geprüft - einschließlich eines Brennstoffwechsels und des Verkaufs, teilte Tuomo Hatakka, Deutschland-Chef von Vattenfall mit. "Jetzt werden wir die Planungen für die vorzeitige Schließung vorantreiben. Dazu gehört auch, unsere Mitarbeiter bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen zu unterstützen bzw in verantwortungsvoller Weise andere Optionen zu vereinbaren", führte Hatakka aus.

Nach Angaben von Vattenfall werden die Netzbetreiber bis Anfang März 2021 die Systemrelevanz des Kohlekraftwerks prüfen. Sollte die Anlage als nicht relevant eingestuft werden, werde die die Kohleverfeuerung spätestens zum 1. Juli 2021 eingestellt. 

RWE wird - vorbehaltlich der Prüfung der Systemrelevanz - mit den beiden Kraftwerken in Ibbenbüren und Hamm (Westfalen) seine beiden Letzten Steinkohlekraftwerke in Deutschland stilllegen. Für die beiden Anlagen erhält der Konzern nach eigenen Angaben entsprechend den Zuschlägen 216 Millionen Euro. "Für die Mitarbeiter ist das kurzfristige Aus ihres Kraftwerks eine bittere Nachricht", sagte Roger Miesen, Vorstandsvorsitzender der RWE Generation. Durch den Tarifvertrag sei aber sichergestellt, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen gebe und die Stilllegungen sozialverträglich gestaltet würden. 

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wertet die Überzeichnung der ersten Auktionsrunde als Nachweise dafür, dass das Ausschreibungssystem funktioniert. Damit werde der "an der CO2-Reduktion orientierte Ausstieg aus der Steinkohleverstromung ermöglicht", erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Kritik übt der Verband aber weiterhin daran, dass es grundsätzlich möglich bleibe, Steinkohlekraftwerke ab 2027 per Anordnung entschädigungsfrei stillzulegen. Die EU-Kommission hatte in ihrer Beihilferechtlichen Prüfung nur bis 2016 Ausschreibungen genehmigt. 
Ali Uluçay
MBI/aul/1.12.2020
Erschienen am 01.12.2020
letzte Aktualisierung am 01.12.2020