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EU streicht Befreiung von EEG-Umlage für KWK-Anlagen

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Auflage: 268.110) Seite 15 Andreas Mihm

Originaltitel: EU streicht Betrieben Ökostrom-Befreiung
Originaluntertitel: Kammern sehen bis zu 10 000 Betriebe betroffen / Zusatzkosten in Millionenhöhe erwartet
Mehrere tausend Betriebe müssen ab Januar 2018 mit deutlich höheren Stromkosten rechnen. Denn gemäß einem EU-Beschluss darf hocheffizienten Neuanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Strom und Wärme zum Eigenverbrauch erzeugen, die 60-prozentige Befreiung von der EEG-Umlage künftig nicht mehr gewährt werden.
Mehrere tausend Betriebe müssen ab Januar 2018 mit deutlich höheren Stromkosten rechnen. Denn gemäß einem EU-Beschluss darf hocheffizienten Neuanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Strom und Wärme zum Eigenverbrauch erzeugen, die 60-prozentige Befreiung von der EEG-Umlage künftig nicht mehr gewährt werden. "Die Fortführung der Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 Prozent für KWK-Neuanlagen ist laut Kommission derzeit in vorliegender Form noch nicht genehmigungsfähig", heißt es in einer Vorlage aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Bis zu einer genehmigten Neuregelung "müssen jedoch alle KWK-Neuanlagen vorläufig die volle EEG-Umlage zahlen". Davon seien alle Anlagen zum Eigenverbrauch betroffen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind. Für die Betreiber von KWK-Anlagen bedeutet dies einen um etwa 4 Cent höheren Preis pro kWh selbstgenutzen Stroms. Dadurch verlängere sich die Amortisationszeit neuer Anlagen deutlich, warnt Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). "Betroffen von der Erhöhung der Umlage sind einmal mehr vor allem industrielle Mittelständler, die sowieso bereits die höchsten Strompreise in Europa bezahlen müssen." Insgesamt rechnet der DIHK mit bis zu 10.000 Fällen. Aus dem Wirtschaftministerium heißt es, man werde die Umlagenbegrenzung für neue und betroffene Anlagen gesetzlich neu regeln und der EU zur Genehmigung vorlegen. Die Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 Prozent für KWK-Neuanlagen sei "weiterhin Gegenstand von intensiven und konstruktiven Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission". Wie schnell die Umsetzung erfolgt, ist jedoch angesichts der schwierigen Regierungsbildung unklar. In der Wirtschaft wird zudem bezweifelt, dass die Neuregelung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten kann. Die Betriebe würden dann auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Nicht betroffen von der Förderkürzung sind KWK-Anlagen, die Gas aus regenerativen Quellen nutzen.
Erschienen am 18.12.2017
letzte Aktualisierung am 18.12.2017