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Fraktionen einigen sich auf Eckpunkte zur Energie- und Klimapolitik

Quelle: MBI EnergySource

SPD und Union im Bundestag haben sich nach längeren Verhandlungen auf letzte noch offene Eckpunkte bei der Reform ihrer Klima- und Energiepolitik verständigt. Wie beide Fraktionen am Montagabend gemeinsam bekanntgaben, gibt es nun Konsens etwa bei der Entlastung von Unternehmen beim CO2-Preis und beim Ausbau erneuerbarer Energien.

Neben den großen Zielmarken zur Senkung der klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen bis 2045 haben die Verhandlungspartner mehrere Neuregelungen beschlossen, die die Energiewende in Deutschland beschleunigen sollen. Hier die Einigungen im Überblick:


NOVELLE DES BUNDESKLIMASCHUTZGESETZES

Wie bereits im Mai angekündigt, soll in dieser Woche das neue Bundesklimaschutzgesetz Bundestag und Bundesrat passieren. Es sieht vor, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral wird, also fünf Jahre früher als geplant nur noch so viele Treibhausgase ausstößt, wie wieder gebunden werden können. Bis 2030 sollen die Emissionen dann um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken, für 2040 wird eine Zielmarke von 88 Prozent weniger Treibhausgasen festgelegt. Auch in den einzelnen Wirtschaftssektoren wie Verkehr oder Energie werden neue, ambitioniertere Zielmarken festgelegt.

FINANZIELLE ENTLASTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

Seit 1. Januar gilt in Deutschland ein CO2-Preis von 25 Euro auf Öl und Gas. Auch Unternehmen müssen deswegen tiefer in die Tasche greifen, sollen aber durch eine Änderung der sogenannten Carbon-Leakage-Verordnung entlastet werden. Demnach sollen künftig mehr Unternehmen von staatlichen Entschädigungen für den fälligen CO2-Preis profitieren und so weniger Anreize haben, ihre Geschäfte ins Ausland zu verlagern.

Die Regel, dass Unternehmen bis zu einem Verbrauch von 150 Tonnen CO2 die CO2-Zusatzkosten in jedem Fall alleine tragen müssen, soll nur noch dann gelten, wenn das jeweilige Unternehmen mindestens zehn Gigawattstunden im Jahr abrechnet. Für Unternehmen mit geringem Verbrauch soll der sogenannte Selbstbehalt sinken - also der Teil, für den Unternehmen keine staatliche Entschädigung geltend machen können. Für jede eingesparte 0,2 Gigawattstunde soll er den Plänen zufolge um je 20 Tonnen fallen. Zur Einordnung: Bei dem aktuellen CO2-Preis in Höhe von 25 Euro pro Tonne wären das schon 500 Euro, die ein Unternehmen sparen würde.

Um sicherzustellen, dass nur Unternehmen eine Entlastung erhalten, die auch Anspruch darauf haben, soll eine Evaluierung verankert werden.


GRÜNER WASSERSTOFF

Um Unternehmen den Umstieg auf saubere Energiequellen zu erleichtern, soll es Anreize für den Einsatz von grünem Wasserstoff geben. Dieser soll komplett von der EEG-Umlage befreit sein. Entsprechende Regelungen sollen noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden.


AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN

Die Ziele für Wind-und Solarenergie im Jahr 2022 sind nun fix: Die Ausschreibungsmengen werden bei Wind an Land um 1,1 Gigawatt auf vier Gigawatt und bei der Photovoltaik um 4,1 Gigawatt auf sechs Gigawatt angehoben. Das Vorhaben ist seit längerem bekannt. Über diesen Zeitraum hinaus gibt es allerdings noch keine Festlegungen. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch, der das Paket mitverhandelt hat, sagte am Montag nach der Einigung, dass es eine zentrale Aufgabe in den kommenden Monaten sein werde, einen Pakt "zum verbindlichen Ausbau der erneuerbaren Energien zwischen Bund, Ländern und Kommunen"
zu schaffen.

Den Ausbau beschleunigen sollen auch Neuerungen bei Genehmigungsverfahren. Das sogenannte Repowering, also die Erneuerung von Kraftwerken, soll künftig mit weniger Hürden verbunden sein. Dadurch könnten bestehende Windkraftanlagen künftig leichter durch neue ersetzt werden. Für die Genehmigung soll den Plänen zufolge künftig nur noch die Frage entscheidend sein, ob mit dem Ersetzen der Anlage eine Verbesserung für die Umwelt einhergeht. Ist dies der Fall, wird genehmigt. Bislang scheitert der Ausbau der Windenergie häufig an bürokratischen Hürden.

Auch die Solarenergie soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen einen Schub bekommen. Kommunen sollen sich künftig finanziell daran beteiligen können, wenn Betreiber auf Freiflächen Solaranlagen installieren. Diese Beteiligung soll wie bei der Windenergie an Land bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde betragen.


CO2-PREIS-AUFTEILUNG ZWISCHEN MIETERN UND VERMIETERN

Keinen Kompromiss gab es den Angaben zufolge zur seit Wochen umstrittenen Aufteilung der CO2-Preis-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Die Unionsfraktion hatte bereits in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass sie eine Belastung von Vermietern an dieser Stelle nicht mittragen werde. Noch im Mai hatte die Bundesregierung angekündigt, dass Mieter und Vermieter künftig jeweils die Hälfte der Zusatzkosten tragen sollen, die durch den CO2-Preis auf Öl und Gas beim Heizen fällig werden. Die Regelung sollte ursprünglich in einem Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen verankert werden, das diesen Mittwoch das Kabinett passieren soll. Das zuständige Bundesfinanzministerium wollte sich am Montag zur Frage nach der CO2-Preis-Kostenaufteilung zunächst nicht äußern.


MBI/dpa/crb/22.6.2021
Erschienen am 22.06.2021
letzte Aktualisierung am 22.06.2021