Newsletter und Analysen für die Neue Energiewelt seit 2003

Für 2020/Netzagentur und Kartellamt legen Monitoringbericht vor

Quelle: MBI EnergySource

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben den Monitoringbericht 2021 über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten veröffentlicht. Die im Monitoringbericht 2021 der Strom- und Gasmärkte enthaltenen Datenanalysen beziehen sich primär auf das vergangene Jahr 2020, bilden mit Blick auf die Preisentwicklung aber auch das erste Quartal 2021 sowie aktuellere Tendenzen ab.
„Die Zahlen des Monitoringberichts zeigen, dass bei der Umsetzung der Energiewende noch eine Wegstrecke vor uns liegt und auch die Herausforderungen auf den Energiemärkten nicht kleiner geworden,“ sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Vorlage des Berichts.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, folgerte: „Mit der voranschreitenden Energiewende, dem gleichzeitigen Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kernkraft und Kohle und dem Ausbau der erneuerbaren Energien sehen wir derzeit ganz erhebliche Umbrüche bei Marktpositionen- und Strukturen.“ Umso mehr komme es darauf an, auf allen Marktstufen wettbewerbliche Strukturen und Auswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher zu sichern, unterstrich Mundt. Die Corona-Pandemie des Jahres 2020 habe geholfen, die Energiewendeziele für 2020 zu erreichen.

Im regulierten Teil der Energiewirtschaft waren die Effekte vergleichsweise klein, stellt der Bericht fest. Im marktlichen Teil der Energiewirtschaft führe jetzt die weltweite Erholung der Wirtschaft in 2021 zu steigenden Preisen, die auch für den Endverbraucher zu spüren sein werden. Aufgrund der Energiewende kam es zu einem Rückgang der konventionellen Stromerzeugungskapazitäten um 11,6 Prozent. Der Rückgang der Verstromung bei Steinkohle betrug rund 25 Prozent und bei Braunkohle rund 20 Prozent. Für erste Steinkohlekraftwerke trat das Verbot der Kohleverstromung im Juli 2021 in Kraft, während die letzten Atomkraftwerke 2022 abgeschaltet werden.
Die bevorstehenden Kraftwerksabschaltungen in Folge des gleichzeitigen Atom- und Kohleausstieges führen zu einer Verknappung der inländischen Erzeugungskapazitäten und damit zu einer verstärkten Bedeutung der verbleibenden großen Kraftwerksbetreiber für die inländische Bedarfsdeckung. Damit müsse dieser Markt weiterhin aufmerksam im Hinblick auf marktbeherrschende Stellungen beobachtet werden, mahnte das Bundeskartellamt.

Die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger ist in 2020 um 3,4 Prozent nur leicht gestiegen. Der Zuwachs könne insbesondere mit dem weiteren Ausbau von Photovoltaik- und Windanlagen erklärt werden. Damit stieg der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 45 Prozent. Im Jahr 2020 wurden die nach dem EEG 2021 gesetzlich vorgesehenen Ausbauziele im Bereich solare Strahlungsenergie, Windenergie an Land und Windenergie auf See erreicht. Das erste Halbjahr 2021 lasse hoffen, dass dies auch für das Jahr 2021 der Fall sein wird, so die Bundesnetzagentur.
Obwohl rund 95 Prozent des potentiell erzeugbaren erneuerbaren Stroms auch tatsächlich zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern transportiert werden konnten, stiegen die vorläufigen Gesamtkosten für Netzengpassmanagement-Maßnahmen in 2020 moderat auf rund 1,4 Mrd. Euro. Aus wettbewerblicher Sicht sei die nach wie vor hohe Liquidität an den Strombörsen und Großhandelsmärkten im Jahr 2020 zu begrüßen. Der deutliche Rückgang der Preise während der Frühphase der Covid-19-Pandemie sei durch einen erheblichen Preisanstieg bis Jahresende 2020 wieder ausgeglichen worden, der sich im Jahr 2021 weiter fortsetzte.

Auf den jeweiligen Endkundenmärkten lagen die gemeinsamen Marktanteile der vier absatzstärksten Strom- und Gaslieferanten deutlich unter den gesetzlichen Vermutungsschwellen für eine marktbeherrschende Stellung. Die Übernahme von Innogy durch Eon habe zwar zu Marktanteilsverschiebungen im Strombereich geführt. Am wettbewerblichen Befund habe dies jedoch nichts geändert, schreibt das Bundeskartellamt. Wie in den vergangenen Jahren sei weiterhin davon auszugehen, dass auf diesen Märkten derzeit kein Anbieter marktbeherrschend ist.

Zum Stichtag 1. April 2021 waren die Strompreise für Haushaltskunden im Vergleich zum Vorjahr um rund 2 Prozent gestiegen. Bei den Nicht-Haushaltskunden (Gewerbe- und Industriekunden) war ebenfalls ein Anstieg der Strompreise zu beobachten. Erstmals seit zehn Jahren lagen die durchschnittlichen Strompreise der Haushaltskunden, die sich für Grundversorger außerhalb der Grundversorgung entschieden haben, unterhalb der Preise alternativer Lieferanten.
Der Gaspreis für Haushaltskunden stieg zum Stichtag 1. April 2021 um rund 6 Prozent. Bei den Nicht-Haushaltskunden betrug der Anstieg für Gewerbekunden zum Stichtag rund 4,8 Prozent und für Industriekunden rund 16,6 Prozent, was auch auf den CO2-Preis für Brennstoffe ab 1. Januar 2021 zurückzuführen sei.

Der aktuelle Monitoringbericht steht auf der Website der Bundesnetzagentur zur Verfügung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Monitoringberichte/start.html
MBI/suh/2.12.2021
Erschienen am 02.12.2021
letzte Aktualisierung am 02.12.2021