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Funkfeuer/Genehmigungslage für Windkraft hat sich verbessert

Quelle: MBI EnergySource

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat im Juni 2020 wie bereits zuvor die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine neue Berechnungsformel eingeführt, mit der der Störeinfluss von Windenergieanlagen auf die terrestrisch gestützte Navigation durch Drehfunkfeuer des Typs DVOR deutlich genauer berechnet werden kann.
Grundlage der neuen Formel sind Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig. Aktuelle Zahlen belegen, dass die neue Formel zu einer wesentlichen Verbesserung der Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen geführt hat. Darauf hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hingewiesen. So ergab bei der Prüfung von nahezu 200 Windenergieanlagen in den vergangenen neun Monaten nun bei über 90 Prozent keinen Konflikt mit der Sicherheit der Flugnavigation. Bei einem Großteil dieser Anlagen hatte zuvor die Anwendung der bisherigen Berechnungsmethode zu einer Überschätzung der Störwirkung und damit zu einer Ablehnung der Genehmigung geführt.
MBI/cdg/15.4.2021
Erschienen am 15.04.2021
letzte Aktualisierung am 15.04.2021