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Gutachten: "Erzwungener Kohleausstieg verfassungswidrig"

Quelle: DIE WELT (Auflage: 182.318) Seite 10 Daniel Wetzel

Originaltitel: Kohleausstieg auf dem Prüfstand
Originaluntertitel: Ein Rechtsgutachten weckt Zweifel an der Klimastrategie der Regierung: Demnach könnte der
Ausstieg aus der Kohle gegen Gesetze verstoßen. Den Steuerzahler käme das teuer
Der Braunkohlen-Industrieverein hat eine Anwaltskanzlei mit einem Gutachten zur Zulässigkeit eines vorgezogenen Braunkohleausstiegs beauftragt. Das liegt jetzt vor und besagt: Die politische Vorgabe wäre gleich mehrfach gundgesetzwidrig. Der Vergleich mit dem Atomausstieg ziehe nicht. Und die Braunkohle leiste durch ihre Einbeziehung in den Emissionshandel auch so einen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele.
Überraschend lange hat es gedauert, bis die Juristen ins Feld geführt werden. Doch nun hat der Deutsche Braunkohlen-Industrieverein (Debriv) die Anwälte zur Feder greifen lassen. Das Ergebnis ist ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit eines vorgezogenen Kohleausstiegs. Sie kommen – wenig erstaunlich – zu dem Resultat, dass ein solcher Ausstieg gleich „mehrfach“ gegen das Grundgesetz verstoße, berichtet die Welt, der das 117-seitige Gutachten vorliegt. Damit könnte eine „jahrelange Hängepartie vor den Gerichten“ drohen, schreibt Daniel Wetzel. Die Anwälte der Kanzlei Redeker Sellner Dahs halten eine politisch erzwungene Stilllegung der Tagebaue weder für geeignet, die deutschen Klimaziele zu erreichen, noch für erforderlich oder angemessen. Sie bedeute einen „enteignungsgleichen Eingriff“, der grundgesetzlich nicht gedeckt sei. Der Vergleich mit dem Atomausstieg passe nicht. Jenen hatte ein Rechtsgutachten im Auftrag von Agora Energiewende gezogen. Die Debriv-Anwälte stören sich daran, dass im einen Fall - Atomkraft – von einer „Hochrisiko-Technologie“ zu sprechen sei. Bei der Braunkohle hingegen nicht. Mithin seien auch die Belange des Allgemeinwohls – die Voraussetzung für eine verfassungskonforme Enteignung – nicht im gleichen Maße gefährdet. Und die Braunkohle leiste durch ihre Einbeziehung in den Emissionshandel auch so einen Beitrag zu den Pariser Klimazielen.
Erschienen am 09.11.2018
letzte Aktualisierung am 09.11.2018