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Gutachten/Biogas-Regeln im EEG teilweise verfassungswidrig

Quelle: MBI EnergySource

Betreiber von Biogasanlagen haben Bundestagsabgeordnete anlässlich der aktuellen Ökostrom-Beratungen zu Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgefordert. Hintergrund ist ein Gutachten, wonach die seit Jahresbeginn gültigen Förderregeln teilweise verfassungswidrig seien. Danach haben einige Biogas-Bestandsanlagen nur noch in Teilen oder gar keinen Anspruch mehr auf den sogenannten Flexibilitätszuschlag. Registrieren Sie sich oder melden Sie sich an, um weiter zu lesen.
Erschienen am 04.05.2021
letzte Aktualisierung am 04.05.2021