Gutachten/Biogas-Regeln im EEG teilweise verfassungswidrig
Betreiber von Biogasanlagen haben Bundestagsabgeordnete anlässlich der aktuellen Ökostrom-Beratungen zu Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgefordert. Hintergrund ist ein Gutachten, wonach die seit Jahresbeginn gültigen Förderregeln teilweise verfassungswidrig seien. Danach haben einige Biogas-Bestandsanlagen nur noch in Teilen oder gar keinen Anspruch mehr auf den sogenannten Flexibilitätszuschlag.
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Erschienen am
04.05.2021
letzte Aktualisierung am
04.05.2021