Damit wird die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union (EU) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort umgesetzt. Konkret sind Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten geplant. Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium vorgelegt. Zentrales Element des Gesetzes ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird.
Laut Wirtschaftsministerium können dann Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden. Die EU plant, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Damit das Ziel erreicht wird, sollen Projekte für erneuerbare Energien schneller umgesetzt werden.
MBI/DJN/cdg/24.7.2024
Kabinettsbeschluss/Schnellere Genehmigungen für Erneuerbare
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz beschlossen, mit dem die Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und Solarenergie beschleunigt werden sollen.
Erschienen am
24.07.2024
letzte Aktualisierung am
25.07.2024