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Konzern-Klagen und Endlagersuche kosten Steuerzahler Milliarden

Quelle: WirtschaftsWoche (Auflage: 133.657) Seite 42 Andreas Macho, Angela Hennersdorf

Originaltitel: Verstrahlt und verklagt
Originaluntertitel: Das Urteil des Verfassungsgerichts ist erst der Anfang. Weitere Verfahren und die Suche nach einem Endlager könnten Milliarden an Steuergeld kosten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist nur die Spitze des Eisbergs. In weiteren Gerichtsverfahren versuchen die Atomkonzerne, Milliarden zu erstreiten. Und auch die Endlagersuche wird den Steuerzahler noch viel Geld kosten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist nur die Spitze des Eisberges, was die Kosten des Atomausstieges für den Steuerzahler betrifft. Auch die Konzerne haben wohl kaum mit dieser Entscheidung gerechnet. Dass sie nicht in Jubel ausbrechen, liegt wohl eher daran, dass sie mit der Politik noch darüber verhandeln, ob sie sich mit 23 Milliarden Euro von der weiteren Verantwortung für die Altlasten der Atomkraft freikaufen können. Das würde die finanziellen Risiken für sie überschaubar machen und sie dem Steuerzahler anlasten. Dem drohen ohnehin noch weitere Kosten:
Die Karlsruher Richter müssen bald über die 2011 verhängte Brennelementesteuer entscheiden. Dem Staat drohen dabei Regressforderungen über mehr als fünf Milliarden Euro. In einer weiteren Klage fordern Eon, RWE und EnBW knapp eine Milliarde Euro wegen des unmittelbar nach dem Fukushima-Unglück verhängten dreimonatigen Moratoriums für ihre sieben ältesten Kernkraftwerke. Auch Eons Klage auf Schadenersatz für die bisherigen Arbeiten am 2012 gestoppten Zwischenlager Gorleben ist nicht eingestellt, sondern ruht lediglich. Und das Schiedsgerichtsverfahren über 4,7 Milliarden Euro, das Vattenfall in den USA betreibt, würde auch für Eon zu Entschädigungen führen. Denn Eon ist an den betroffenen Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel mit 50 Prozent bzw. einem knappen drittel beteiligt. Eine Entscheidung soll hier Mitte kommenden Jahres fallen.
Erschienen am 09.12.2016
letzte Aktualisierung am 09.12.2016