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Lindner plant Erleichterungen für Solaranlagen

Quelle: MBI EnergySource

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf privaten Wohnimmobilien mit steuerlichen und bürokratischen Erleichterungen fördern. "Mit dem vorgeschlagenen Maßnahmenbündel werden steuerbürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden gezielt abgebaut und damit aktiver Klimaschutz betrieben", heißt es in einem internen Papier aus dem Finanzministerium, in das Dow Jones Newswires Einblick hatte.
"Im Einzelnen sind die Einführung einer Ertragsteuerbefreiung, die Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei der Lieferung solcher Anlagen und eine punktuelle Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen vorgesehen." Zum einen werde durch den Wegfall von Steuererklärungspflichten Bürokratieaufwand für die Bürgerinnen und Bürger und die Finanzverwaltung im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut und zum anderen werde ein wirksamer Impuls für den weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden gesetzt.

Lindner habe dazu im Finanzministerium einen Referentenentwurf ausarbeiten lassen, der nun in die Abstimmung mit anderen Ministerien gehen und anschließend noch in das bereits im Bundestag befindliche Jahressteuergesetz aufgenommen werden solle, schrieb die Wirtschaftswoche, die zuerst über den Plan berichtet hatte.

Laut dem Papier sollen im Jahressteuergesetz folgende Einzelmaßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen und zum Abbau bürokratischer Hürden vorgesehen werden: Eine Ertragssteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Solaranlagen von bis zu 30 Kilowatt auf Einfamilienhäusern und bis zu 15 Kilowatt pro Wohn-/Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern, bei der Umsatzsteuer ein Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung bestimmter Photovoltaikanlagen sowie die Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen im Zusammenhang mit solchen steuerbefreiten Anlagen.

Die Steuerbefreiung soll dabei auf eine Gesamtbruttonennleistung von 100 Kilowatt pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft gedeckelt werden und sowohl die Einspeisevergütung als auch den Eigenverbrauch und die Lieferung des Solarstroms an Mieter umfassen. Eine Gewinnermittlung soll für diese begünstigten Anlagen grundsätzlich nicht mehr abgegeben werden. Zudem soll im Umsatzsteuergesetz ein neuer Absatz eingefügt werden, der für Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerb, Einfuhr und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern einen Nullsteuersatz vorsieht. Begünstigt sind demnach nur Leistungen an den Betreiber der Anlage. Darüber hinaus soll für die Steuerermäßigung erforderlich sein, dass sie auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden installiert wird.

In dem internen Papier wird betont, die Koalitionspartner hätten sich darauf verständigt, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergie genutzt werden sollten und bürokratische Hürden abgebaut würden. Ziel sei der Ausbau der Photovoltaik um rund 200 Gigawatt bis 2030. "Durch die infolge des Ukrainekriegs ausgelöste Energiekrise hat der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien zudem weiter an Dringlichkeit gewonnen", heißt es darin. "Gerade im Bereich von privaten Wohnimmobilien besteht ein enormes Potential für den Ausbau von Photovoltaikanlagen und die dezentrale Stromerzeugung, das derzeit nicht ansatzweise ausgeschöpft wird." Klimapolitisches Ziel sei, dass auf möglichst vielen Dächern Solarstrom produziert werde. Aktuell sei der Betrieb von Photovoltaikanlagen aber "mit einer Reihe von bürokratischen Hürden im Steuerrecht verbunden".

MBI/DJN/map/7.9.2022
Erschienen am 07.09.2022
letzte Aktualisierung am 07.09.2022