Mecklenburg-Vorpommern/Koalition will Mindestabstand beim Repowering
In Mecklenburg-Vorpommern soll künftig nicht mehr nur für neue Windparks ein Mindestabstand zu Siedlungen gelten, sondern auch für den Ersatz alter Windräder, das sogenannte Repowering. Das sieht eine Gesetzesänderung vor, die die Regierungsfraktionen von SPD und Linke in den Landtag eingebracht haben. Demnach müssen künftig für neu errichtete und für Ersatzanlagen prinzipiell mindestens 1.000 Meter Abstand zu geschlossenen Siedlungen und 800 Meter zu Splittersiedlungen eingehalten werden.
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Erschienen am
17.07.2025
letzte Aktualisierung am
17.07.2025