Der Bundestag hat eine Reihe von Energiegesetzen beschlossen, mit denen die Energiewende vorangebracht und die Versorgungssicherheit verstärkt werden soll. Konkret geht es um Gesetze zum Ausbau der Photovoltaik, zum Emissionshandel, zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), zu Abstandregeln für Windanlagen an Land sowie zur Bioenergie. Zuvor hatten sich bereits die Fraktionen von SPD, Grüne und Union auf die Gesetzentwürfe verständigt.
Die Gesetze umfassen etwa eine Änderung des Energiewirtschaftsrechts, mit dem temporären Einspeisespitzen aufgrund des Ausbau der Photovoltaik besser geregelt werden sollen. Damit soll eine Überlastung der Netze an sonnenreichen Tagen vermieden werden.
Außerdem würde eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung beschlossen, bei der es um die Förderung von Bioenergieanlagen geht, die älter als 20 Jahre sind. Weiterhin wurde ein Gesetzentwurf zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes beschlossen. Der EU-CO2-Grenzausgleich soll damit in Deutschland an den Start gehen.
Außerdem wurde eine Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen, um aktuell laufende KWK-Projekte abzusichern und dringend benötigte Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende weiter zu ermöglichen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte im Vorfeld der Abstimmung die Verständigung auf die Gesetze "ein starkes Signal für die Energieversorgung".
MBI/DJN/cdg/31.1.2025
Nach Einigung unter den Fraktionen/Bundestag stimmt für verschiedene Energiegesetze
Erschienen am
31.01.2025
letzte Aktualisierung am
31.01.2025