Newsletter und Analysen für die Neue Energiewelt seit 2003

Noch keine Einigung/Kohleausstiegsgesetz wohl erst am 22.1. im Kabinett

Quelle: MBI EnergySource

Das Kohleausstiegsgesetz ist in der Großen Koalition weiter umstritten. Eine Verabschiedung im Bundeskabinett ist daher nach Informationen von MBI Energy Daily erst am 22. Januar 2020 zu erwarten. Entgegen anders lautender Medienberichte dürfte ein abgestimmter Gesetzentwurf vom Bundeswirtschaftsministerium also nicht schon nächste Woche am 15. Januar auf der Tagesordnung stehen, hieß es am Mittwoch aus Branchenkreisen in Berlin.
Umstritten ist vor allem der Zeitplan für die Abschaltung der Steinkohlekraftwerke. Eine Sprecherin des Ministeriums wollte keinen Termin für die Kabinettsabstimmung nennen. Die Ressortabstimmung laufe noch, sagte sie auf Anfrage. Nach dem bisherigen Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium soll für den Ausstieg aus der Steinkohle bis 2038 ein zweistufiges Verfahren zugrunde gelegt werden.

Bis 2026 sollen die Kohlemeiler nach einem Ausschreibungsverfahren abgeschaltet werden. Die Kraftwerksbetreiber mit den niedrigsten Geboten, zu welcher Entschädigung sie bereit wären, ihre Anlagen stillzulegen, erhalten die Zuschläge. Ab 2027 aber sollen die Steinkohlekraftwerke per gesetzliche Anordnung ohne Entschädigung stillgelegt werden. Die Bundesnetzagentur soll bis 2022 die Reihenfolge der Abschaltungen nach Kriterien des Alters, der Modernisierung und der Versorgungssicherheit festlegen. Ziel ist es, die derzeitige Gesamtleistung von 21 Gigawatt (GW) bis 2022 auf 15 GW, bis 2030 auf acht GW und bis 2038 dann auf null zu verringern. Kleinanlagen mit einer Leistung bis zu 120 Megawatt (MW) sollen von diesen Vorgaben bis Ende 2031 befreit werden. Anlagen der Leistungsklasse 120 MW bis 150 MW können mindestens bis Ende 2030 laufen.


Eine Sonderregelung ist für das umstrittene Steinkohlekraftwerk Datteln 4 von Uniper mit einer Leistung von 1.100 MW vorgesehen. Das über 1,5 Milliarden Euro teure Kraftwerk darf laut Gesetzentwurf weiterlaufen und wäre nicht vom Verbot des Neubaus betroffen, weil die Anlage bereits über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung verfügt. Für den Ausstieg aus der Braunkohle verhandelt die Bundesregierung immer noch mit den Betreibern, insbesondere mit RWE, über Kompensationen in Milliardenhöhe. Dieser Teil dürfte zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet werden. 


Die geplanten Änderungen bei den Abständen von Windrädern und die Aufhebung des Ausbaudeckels für Solarenergie sollen in einer gesonderten EEG-Novelle behandelt werden. Bei den Mindestabständen zwischen Wohngebieten und Windkraftanlagen sucht die Regierung noch einen Kompromiss, während die Abschaffung des 52-GW-Deckels für Photovoltaik unumstritten ist.

Ali Uluçay

MBI/aul/8.1.2020
Erschienen am 08.01.2020
letzte Aktualisierung am 09.01.2020