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OLG-Entscheidung/Irreführende Werbung mit "grünem Regionalstrom" verboten

Quelle: MBI EnergySource

Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat eine irreführende Werbung mit "grünem Regionalstrom" verboten. Ein Flensburger Unternehmen, das Energielieferungsverträge vermittelt, hatte mit "sauberem Strom aus der Nachbarschaft geworben", obwohl das Unternehmen auch Strom aus Anlagen vermittelt, die mehrere 100 Kilometer von dem interessierten Verbraucher entfernt stehen, wie das OLG am Freitag in Schleswig mitteilte. Die beanstandete Werbung lautete: "Ob aus Wind, Sonne oder Biomasse - wir vernetzen dich mit dem Strom, der in deiner Nähe erzeugt wird. Direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose. So bekommst du 100 Prozent saubere Energie."

Die Werbeaussage "Direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose" erweckt laut Gericht den Eindruck, der gelieferte Strom stamme unmittelbar und direkt aus der Anlage desjenigen Betreibers, mit dem der Verbraucher den Energielieferungsvertrag abgeschlossen habe. Dieser Eindruck werde auch durch den weiteren Inhalt des Werbeauftritts unterstrichen. "Das ist jedoch objektiv falsch, weil der Anlagenbetreiber den erzeugten Strom in das allgemeine Stromnetz einspeist und sich der Strom dort mit Strom aus anderen Quellen vermischt", erklärte das OLG. Auch die Aussage, das Unternehmen vermittle "grünen Regionalstrom" sei "unlauter, weil der beworbene Strom nicht nur aus Anlagen in räumlicher Nähe des Verbrauchers stammt".

Das OLG ließ eine Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht zu. Das Unternehmen könnte aber eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde einreichen. In erster Instanz hatte das Landgericht die Klage eines Vereins zur Förderung lauteren Geschäftsverkehrs gegen die Werbung noch abgewiesen.
MBI/dpa/aul/18.9.2020
Erschienen am 18.09.2020
letzte Aktualisierung am 18.09.2020