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Onshore-Ausschreibung/Gebotsvolumen wohl nicht ganz ausgeschöpft

Quelle: Energie & Management Daily

Dank einer unerwartet hohen Zahl von Genehmigungen im März wird es bei der Mai-Ausschreibung für die Windenergie an Land auf jeden Fall eine vierstellige Gebotsmenge geben.

Die Windbranche kann etwas aufatmen: Das Gebotsvolumen der am 1. Mai anstehenden zweiten Auktionsrunde für die Windenergie an Land wird nicht, wie noch vor wenigen Wochen befürchtet, massiv gekürzt werden. Die Bundesnetzagentur muss das ursprünglich vorgesehene Ausschreibungsvolumen von 1.492 MW wohl nur um etwa 300 MW reduzieren.

Diese komplexe Gemengelage hängt mit dem zum Jahreswechsel novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz zusammen. Das 2021er EEG sieht für den Fall einer „drohenden Unterzeichnung“ eines Gebotstermins vor, dass spätestens zwei Wochen vor dem eigentlichen Gebotstermin die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsmenge reduzieren soll. Gemäß § 28 Abs. 6 EEG muss dafür die ursprünglich vorgesehene Auktionsmenge größer sein als das potenziell zu erwartende Gebotsvolumen. Zusätzlich muss der davorliegende Gebotstermin unterzeichnet geblieben sein.

Zwar hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Auktion am 1. Februar, die ebenfalls ein Volumen von 1.500 MW umfasste, aufgrund der noch fehlenden Genehmigung seitens der EU-Kommission bislang nicht veröffentlicht. Dennoch gehen Branchenkreise davon aus, dass dieser Termin wegen der seinerzeit geringen Zahl an Genehmigungen nicht überzeichnet wurde. Eines der beiden Kriterien, die zur neuen sogenannten endogenen Mengensteuerung führen, ist damit erfüllt.

Da im Januar und Februar nur 225 MW neue Windkraftleistung im Marktstammdatenregister registriert worden war, hatte so mancher Windkraftexperte eine massive Kürzung des Volumens für die Mai-Auktion befürchtet. Zu diesem Aderlass wird es nun wohl nicht kommen, denn im März stiegen die Genehmigungszahlen schlagartig auf 796 MW. Damit ist der März der zweitbeste Genehmigungsmonat seit mindestens acht Jahren, wie Jürgen Quentin von der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) errechnet hat.

Nur im Dezember 2016 wurde mit rund 5.000 MW noch mehr Leistung bewilligt als jetzt. Was eindeutig mit dem damals anstehenden Wechsel der Windkraftförderung zu den Ausschreibungen zusammenhing. Den seinerzeit genehmigten Windturbinen blieb so die Teilnahme an der Ausschreibung erspart, was 2016 zu einer regelrechten Jahresendzeit-Rallye führte.

Insgesamt wurden bis zur Meldefrist am 6. April 1.159 MW genehmigte Windenergieleistung registriert, so dass das ursprünglich für Mai vorgesehene Ausschreibungsvolumen von 1.492 MW nur um etwa 300 MW reduziert werden dürfte. Angesichts dieser Entwicklung zeigte sich Quentin durchaus erfreut: „Die Genehmigungslage im ersten Quartal gibt Hoffnung, dass die Windenergie hierzulande wieder an Fahrt gewinnt. Besonders erfreulich ist, dass die Genehmigungsbehörden sehr flexibel auf die geänderten Ausschreibungstermine reagieren und damit den Vorhabenträgern die Chance erhalten, mit ihren Windprojekten zeitnah an einem der wenigen Ausschreibungstermine teilzunehmen.“

Ob der Trend zu steigenden Genehmigungszahlen anhält, bleibt abzuwarten. Der nächste Stichtag für die dann schon letzte Ausschreibungsrunde in diesem Jahr ist der 4. August. Bis dahin müssen weitere 1.500 MW an neuer Windenergieleistung registriert werden, damit die Ausschreibungsmenge am 1. September nicht gekürzt wird.

Die jüngsten von der FA Wind ermittelten Genehmigungszahlen bewertete der Bundesverband Windenergie verhalten optimistisch: "Die Genehmigungszahlen zeigen, dass die Windbranche Schritt für Schritt auf einen positiven Ausbaupfad zurückfindet", wird BWE-Präsident Hermann Albers in einer Verbandsmitteilung zitiert, "das Genehmigungsplus ist noch nicht ausreichend stabil. Es braucht eine weitere positive Flankierung, um den Weg fortzusteuern."

Unzufrieden zeigte sich Albers aber mit der weiterhin gültigen endogen Mengensteuerung: "Große Sorge bereitet uns der überhastet und ohne Diskussion in das EEG2021 aufgenommene Kürzungsmechanismus für das Ausschreibungsvolumen. Die Kombination von schnellen Kürzungen mit um Jahre verzögerten Nachholungen nicht ausgeschriebener Mengen, sorgt für breite Verunsicherung bei den potenziellen Investoren."

Ralf Köpke
Erschienen am 07.04.2021
letzte Aktualisierung am 07.04.2021