Paderborn wehrt Klage gegen Windkraftplanung ab
Umarmungen auf dem Gerichtsflur in Münster. Delegierte der Stadt Paderborn und ihr Rechtsvertreter feierten ein im Zusammenhang mit Windkraftvorhaben beinahe für unmöglich gehaltenes Urteil. Nach dem Spruch des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen vom 2. Juli hat der Flächennutzungsplan (FNP) in seiner Fassung von 2021 (146. Änderung) ohne Einschränkungen bestand.
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Erschienen am
03.07.2024
letzte Aktualisierung am
03.07.2024