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Paderborn wehrt Klage gegen Windkraftplanung ab

Umarmungen auf dem Gerichtsflur in Münster. Delegierte der Stadt Paderborn und ihr Rechtsvertreter feierten ein im Zusammenhang mit Windkraftvorhaben beinahe für unmöglich gehaltenes Urteil. Nach dem Spruch des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen vom 2. Juli hat der Flächennutzungsplan (FNP) in seiner Fassung von 2021 (146. Änderung) ohne Einschränkungen bestand. Registrieren Sie sich oder melden Sie sich an, um weiter zu lesen.
Erschienen am 03.07.2024
letzte Aktualisierung am 03.07.2024