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Rheinland-Pfalz/Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnhäusern wird verringert

Mit einem geringeren Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen will die Landesregierung den Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz vorantreiben. Künftig werden die Mindestabstände von Windrädern zu Wohnsiedlungen auf einheitlich nur noch 900 Meter reduziert. Der Ministerrat beschloss am Dienstag eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsprogramms.
Bisher galten bei Anlagen mit mehr als 200 Metern Höhe 1100 Meter Mindestabstand. Eine zusätzliche Abstandsreduzierung um 20 Prozent auf dann 720 Meter ist laut Regierung zulässig, wenn alte Windenergieanlagen durch neue ersetzt werden. Im Gegensatz zu früher ist bei diesem sogenannten Repowering keine Verringerung der Anlagenanzahl mehr erforderlich.

Die Änderung soll noch im Januar in Kraft treten und ist nach Worten von Innenminister Michael Ebling (SPD) für Rheinland-Pfalz "ein wichtiger Meilenstein zur Erreichung der Klimaziele". Damit sei die Grundlage für einen "kräftigen Ausbau" der Windenergie geschaffen, sagte Ebling.

Durch die neuen Regelungen werden den Angaben zufolge über sieben Prozent der Landesfläche zusätzlich für Windenergieanlagen grundsätzlich geöffnet. Insgesamt könnten dann rund 20 Prozent der Landesfläche potenziell für die Windenergie genutzt werden. Das entspreche mehr als der 1,5-fachen Fläche des Saarlandes, erklärte Ebling. Es komme nun darauf an, dass die Kommunen die neu geschaffenen Möglichkeiten für einen kräftigen Ausbau der erneuerbaren Energien nutzten. Das stärke Klimaschutz und Versorgungssicherheit gleichermaßen.

Eine weitere Neuerung ist laut Landesregierung, dass die Windenergienutzung in Naturpark-Kernzonen künftig nicht mehr vollständig ausgeschlossen ist. Ausnahmen sollen zulässig sein, wenn das Schutzziel der Kernzone nicht erheblich gestört werde. Zudem werde künftig auch eine Zulassung von Einzelstandorten bei Windrädern möglich sein. Die Errichtung im Verbund von mindestens drei Anlagen bleibe aber weiter ein Grundsatz der Raumordnung.

Der Schutz des Unesco-Welterbes Oberes Mittelrheintal werde mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms sogar erweitert, erklärte der Innenminister. Durch Ausschlussgebiete, die gestaffelt für bestimmte Windenenergieanlagenhöhen gelten, sei sichergestellt, dass der Welterbestatus des Tals nicht gefährdet wird. Mit Blick auf das Biosphärenreservat Pfälzerwald bleibe es zunächst beim vollständigen Ausschluss von Windenergieanlagen, Änderungen könnten aber nach Absprache zu "gegebener Zeit" erfolgen.

MBI/dpa/map/17.1.2023

Erschienen am 17.01.2023
letzte Aktualisierung am 17.01.2023