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Schleswig-Holstein verlängert Wind-Moratorium

Quelle: Schleswig-Holsteinische Landeszeitung (Auflage: 21.275) Seite 3 Frank Jung, Kay Müller

Originaltitel: Wind-Moratorium bis 2019 verlängert
Originaluntertitel: Möglicherweise können Abstände zu einzelnen Häusern doch nicht vergrößert werden
Schleswig-Holsteins Landesregierung hat gestern (Dienstag) beschlossen, das Windkraft-Moratorium um ein weiteres Jahr bis Juni 2019 zu verlängern. Das wurde aus Fraktionskreisen bekannt. Dem Plan soll der Landtag im Juni dieses Jahres zustimmen. Die Jamaika-Koalition steckt im Dilemma, zugleich das versprochene Ausbauziel von 10 GW als auch die zugesagten Abstände einzuhalten. Dabei scheint zumindest der bisher vorgesehene 500-Meter-Abstand zu Einzelhäusern auf der Kippe zu stehen. Im Juli soll das Kabinett die neuen Windkraft-Regionalpläne beschließen. SPD-Fraktionschef Ralf Stegner kritisiert, dass die Entwürfe erst nach der bevorstehenden Kommunalwahl offengelegt werden sollen. Ab Sommer 2018 bis Ende des Jahres soll die nächste Anhörungsphase folgen, in der ersten Jahreshälfte 2019 die Stellungnahmen ausgewertet werden. Windmüller könnten gegen das verlängerte Moratorium klagen und dabei womögich Erfolg haben. Das hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig bereits 2015 angedeutet. Der Chef der SSW-Fraktion, Lars Harms, fürchtet, bei einer erfolgreichen Klage stehe „Tür und Tor offen für die Verspargelung von Regionen, die wir eigentlich frei von Windrädern halten wollten“.
Morgen will der Landtag die neue Landesplanung diskutieren. U.a. sollen Unterlagen online veröffentlicht werden, um so bis zu vier Monate Zeit bei der Anhörungsrunde zu sparen. Das Innenministerium kündigte neue Ausnahmegenehmigungen ab Juli an – nach jetzigem Stand für möglicherweise 30 Anlagen. Laut Sascha Wiesner vom Netzwerk Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (EESH) hängen derzeit 700 geplante Anlagen in der Warteschleife. Marcus Hrach, Landeschef des Bundesverbandes Windenergie (BWE) findet das Moratorium „hinnehmbar“, wenn dafür am Ende eine rechtssichere Planung mit zwei Prozent Landesfläche herauskomme, und man bei den Ausnahmegenehmigungen vorankomme.
Erschienen am 21.03.2018
letzte Aktualisierung am 21.03.2018