Newsletter und Analysen für die Neue Energiewelt seit 2003

Schleswig-Holstein/Erneuerbaren-Pflicht bei Wärmeversorgung in der Kritik

Quelle: MBI EnergySource

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) und der Eigentümerverband Haus & Grund haben Pläne in Schleswig-Holstein für eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung kritisiert. "Offenbar hat der Umweltminister nicht genug Vertrauen in die CO2-Bepreisung und will stattdessen die ordnungsrechtliche Brechstange herausholen", sagte VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner am Freitag. Das Projekt CO2-Preis trage die Wohnungswirtschaft mit, weil sich Investitionen in den Klimaschutz auszahlen könnten.
Der schleswig-holsteinische Umwelt- und Energieminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) will 2021 ein überarbeitetes Energiewende- und Klimaschutzgesetz vorlegen und Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen festschreiben. WDamit uns der flächendeckende Einstieg in die emissionsfreie Wärmeversorgung gelingt, wollen wir bei allen neuen Heizungsanlagen - auch im Bestand - einen Mindestanteil von Erneuerbaren Energien einfordernW, sagte Albrecht im Kieler Landtag.
Die Landesregierung plant analog zur bestehenden Regel beim Neubau eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung bereits stehender Häuser. Beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 gebaut wurden, sind danach mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Breitner kritisierte, bei einer Pflicht werde im Ergebnis weniger in grüne Energie investiert. "Das ist die logische Konsequenz, wie Erfahrungen mit entsprechenden Regelungen in Baden-Württemberg zeigen", sagte er. Dort hätten Immobilieneigentümer alte Heizungsanlagen schlicht nicht mehr ausgetauscht.
MBI/dpa/aul/20.11.2020
Erschienen am 20.11.2020
letzte Aktualisierung am 20.11.2020