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Schnellerer Ökostromausbau/Koalition einigt sich auf EEG-Novelle

Quelle: MBI EnergySource

Im Streit um den weiteren Ökostromausbau hat sich die Große Koalition geeinigt. Über das Wochenende hätten "sehr wichtige Verbesserungen" bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erreicht werden können, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). "Das EEG kann nun in dieser Woche verabschiedet werden." Union und SPD im Bundestag erzielten laut der SPD-Politikerin "eine Grundsatz-Einigung", wonach das höhere EU-Klimaziel nachträglich ergänzt werden soll. Allerdings wird dies nicht mehr in diesem Jahr und in diesem Entwurf erfolgen, sondern erst nachträglich in weiteren Gesetzen.

Demnach soll der ambitioniertere Ausbaupfad im ersten Quartal 2021 festgelegt werden. Die EEG-Novelle sieht bislang vor, den Ökostromanteil in den kommenden zehn Jahren auf 65 Prozent zu steigern. Darüber hinaus sieht das Gesetzespaket eine Lösung für ältere Ökostromanlagen vor, die sich künftig am Markt behaupten sollen. Deren Vergütung läuft planmäßig ab dem 1. Januar 2021 nach dann 20 Jahren EEG-Förderung aus, eine Anschlussförderung ist nicht geplant. Wie der SPD-Energiepolitiker Energiepolitiker Timon Gremmels erklärte, könnten die Anlagen künftig "ohne unverhältnismäßige Anforderungen an die Messtechnik und ohne EEG-Umlage wirtschaftlich weiterbetrieben werden".

Bei der Solarenergie soll der Einigung zufolge auch der atmende Deckel umgestaltet werden. SPD-Energiepolitiker Gremmels zufolge wird die Auktionspflicht beim Zubau gewerblicher Solardachanlagen nicht wie ursprünglich geplant auf 100 Kilowatt abgesenkt, sondern bleibe bei 750 Kilowatt. "Spürbare Erleichterungen" gebe es auch beim solaren Eigenverbrauch, der unter 30 Kilowatt künftig vollständig von der EEG-Umlage befreit werden soll, so Gremmels. Betreiber von Anlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt haben die Wahl, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen und den Strom nicht selbst verbrauchen oder ob sie einen Teil des Stroms selbst verbrauchen und dafür weniger Förderung wollen. 

Fortschritte gebe es auch beim Mieterstrom: Mit einer auskömmlichen Vergütung, einer spürbaren Entbürokratisierung und der Verankerung des Mieterstroms im Quartier werde das zarte Pflänzchen endlich zum Blühen gebracht. Mit Blick auch auf Verbesserungen bei der Kommunalbeteiligung stehe das EEG 2021 "nun ganz im Zeichen einer bürgernahen und dezentralen Energiewende", so der Bundestagsabgeordnete.

Um Anwohnern den Bau von Windrädern in ihrer Näher schmackhafter zu machen, sollen Betreiber künftig den Kommunen anbieten können, 0,2 Cent pro Kilowattstunde an sie abzugeben. Gemeinden könnten dann also finanziell direkt von Windparks profitieren. Vergünstigte Stromtarife, die auch mal im Gespräch waren, stehen vorerst nicht auf der Agenda.

Auch die EEG-Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen wird künftig erschwert. Wenn vier Stunden am Stück oder zu viel Strom produziert wird und die Preise an der Strombörse unter null fallen, soll künftig für den in dieser Zeit produzierten Strom keine EEG-Umlage gezahlt werden. Bisher galt das ab sechs Stunden. Das gilt erst mal nur für das kommende Jahr, danach wird eine Verschärfung geprüft.

Die EEG-Umlage zur Ökostrom-Förderung, die Bürger mit der Stromrechnung zahlen, wird schon ab 2021 über einen Zuschuss aus Steuermitteln abgesenkt. Wer erneuerbaren Strom erzeugt, bekommt für seine Anlagen 20 Jahre lang Fördergeld. Das soll sich eines Tages ändern - aber es dauert noch. Nach Angaben aus Koalitionskreisen könnte die Förderung von neuen Anlagen beendet werden, wenn spätestens 2038 der Kohleausstieg vollzogen ist. Auch dazu soll die Bundesregierung nun bald Vorschläge machen.

MBI/DJN/dpa/aul/14.12.2020
Erschienen am 14.12.2020
letzte Aktualisierung am 14.12.2020