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Solarenergie auf Freiflächen in Niedersachsen erleichtert

Quelle: Energie & Management Daily

Das Land Niedersachsen erleichtert den Bau von Solarparks auf Freiflächen. Wie in anderen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg) werden sogenannte benachteiligte Gebiete für Photovoltaik freigegeben. Das hat das Landeskabinett am 24. August in Hannover beschlossen. Bei benachteiligten Gebieten handelt es sich etwa um für die Landwirtschaft ertragsschwache Ackerflächen und Ränder an Autobahnen.

So bekämen niedersächsische Projekte bessere Chancen bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Solaranlagen auf Freiflächen, sagte Energieminister Olaf Lies (SPD). "Bis 2040 brauchen wir 65.000 MW installierte Photovoltaik-Leistung, davon 15.000 MW auf Freiflächen", so Lies. "Derzeit beträgt die Stromkapazität aus Solarenergie in Niedersachsen allerdings nur 4.600 MW. Wir müssen also deutlich schneller werden." Lies sprach von einer "überkommenen Denkweise", dass es im Norden Deutschlands nur Windenergie und im Süden nur Solarenergie geben könne.

Trotzdem will die Landesregierung regelmäßig überprüfen, ob es zu Konflikten zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und der Photovoltaik kommt. Die Betreiber von Solarparks bieten den Eigentümern des Bodens eine vergleichsweise hohe Vergütung an. Landwirte befürchten, dass ihnen Flächen verloren gehen oder die Pacht steigt.


Dem Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen Bremen e.V. (LEE) geht der Vorstoß der niedersächsischen Landesregierung noch nicht weit genug. Silke Weyberg, LEE-Geschäftsführerin, sagte: "Um den von der Landesregierung angestrebten Ausbau von 15.000 MW Freiflächensolar bis 2040 zu erreichen, müssen wir ungefähr 800 MW pro Jahr zubauen". Davon würden maximal 150 MW auf benachteiligten Gebieten errichtet.

Der LEE setze sich daher dafür ein, auch die Seitenrandstreifen der vorhandenen Infrastruktur bis zu 200 Meter entlang von Autobahnen und Schienenwegen zu nutzen. Zurzeit liegt auf diesen Flächen größtenteils ein sogenannter landwirtschaftlicher Vorbehalt, der eine Nutzung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausschließt. "Wir wünschen uns, dass die Freiflächenverordnung für Korridore an den Verkehrs-Trassen eine gleichlautende Regelung für benachteiligte Gebiete erhält", erklärte Weyberg in einer Mitteilung vom 25. August.


Zum Hintergrund: Im Rahmen eines Bieterverfahrens ermittelt die Bundesnetzagentur, welche Solaranlagen mit einer Leistung von über 750 kW gebaut werden dürfen. Ob daran Anlagen auch auf benachteiligten Gebieten teilnehmen können, liegt im Ermessen der Bundesländer. Bayern und Baden-Württemberg haben eine entsprechende Freiflächensolarverordnung bereits 2017 erlassen. Die Entscheidung über die Errichtung von Freiflächensolaranlagen liegt bei den Kommunen.

Erschienen am 25.08.2021
letzte Aktualisierung am 25.08.2021