Stadtwerke Münster einigen sich mit Turbinenhersteller auf Entschädigung
Das Landgericht Osnabrück muss sich nicht weiter bemühen: Im Rechtsstreit um eine fehlerhafte Windkraftanlage haben die Stadtwerke Münster und Turbinen-Hersteller General Electrics (GE) Vernova einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Dem westfälischen Versorger war sieben Jahre nach der Inbetriebnahme der 3,2-MW-Anlage (Typ: GE Wind 3.2-130) im südlichen Stadtgebiet endgültig der Geduldsfaden gerissen. Die bei der Stromproduktion entstehenden Geräusche (Tonalität) ließen sich trotz Nachbesserungen von GE nicht abstellen, der ordnungsgemäße Betrieb war damit ausgeschlossen.
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Erschienen am
05.09.2025
letzte Aktualisierung am
08.09.2025