Stromerzeugungsanlagen/Meldefrist für Regulierung endet
Am 31. Januar 2021 endet die Übergangsfrist zur Registrierung von Bestandsanlagen im Marktstammdatenregister. Das teilte die Bundesnetzagentur mit Auszahlungen von EEG-Zahlungsansprüchen für nicht registrierte EEG-Anlagen werden ab Februar 2021 ausgesetzt - bis eine Registrierung erfolgt ist.
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Erschienen am
14.10.2020
letzte Aktualisierung am
14.10.2020