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Studie im Auftrag von Lichtblick/Strom von Eon, EnBW und Vattenfall deutlich weniger grün

Quelle: MBI EnergySource

Zahlreiche deutsche Versorger wie Eon, ENBW und Vattenfall liefern offenbar deutlich weniger Strom aus Erneuerbaren Energien als offiziell angegeben. Der tatsächliche Grünstrom-Anteil ist laut einer neuen Erhebung, die das Hamburg Institut im Auftrag des Ökostromanbieters Lichtblick unter über 30 Anbietern vorgenommen hat, bis zu 58 Prozent geringer. Mehr Transparenz bringt erst die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, die noch in diesem Monat im Bundestag verabschiedet werden soll.

Laut der Studie weist etwa der Essener DAX-Konzern Eon aktuell einen Ökostrom-Anteil von insgesamt 56 Prozent aus - nach der Reform sind es noch 7 Prozent. Bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG fällt der Ökostrom-Anteil von 65 auf 13 Prozent, beim schwedischen Konzern Vattenfall von 66 auf 15 Prozent und beim Oldenburger Unternehmen EWE von 51 auf 11 Prozent. Und die Shell PrivatEnergie GmbH, die bisher 61 Prozent Ökostrom ausweisen konnte, fällt auf unter 3 Prozent. 
Auch die Angaben zum CO2-Ausstoß werden an den Stromeinkauf angepasst. Danach steigen bei Eon die Emissionen auf 599 von bislang 281 Gramm pro Kilowattstunde, bei EnBW auf 322 von 128 Gramm und bei Vattenfall auf 535 von 213 Gramm. Der DAX-Konzern RWE ist in der Erhebung nicht berücksichtigt, da dieser sich nach dem Eon-Deal und der Innogy-Aufteilung vom Netz- und Endkundengeschäft getrennt hatte und nun nur noch auf die Stromproduktion konzentriert. 
Grund dafür, dass die Stromkonzerne bislang so sauber erschienen, ist die Kennzeichnungspflicht. Sie vermischt Angaben zum Stromeinkauf des Versorgers mit einem rechnerisch ermittelten Wert, wie viel Erneuerbaren-Strom Kunden über die Zahlung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finanzieren. Diese EEG-Angabe habe allerdings nichts mit der Stromlieferung zu tun, so die Studienautoren. Künftig wird der Unternehmens-Strommix ausgewiesen, der den gesamten Stromeinkauf eines Versorgers abbildet. Bei den Angaben zu einzelnen Stromtarifen behält der Gesetzgeber aber noch die alte Regelung bei. 
MBI/DJN/cdg/3.5.2021
Erschienen am 03.05.2021
letzte Aktualisierung am 03.05.2021