Gegenstand der Klage ist der Nationale Energie- und Klimaplan, der unzureichend sei und gegen geltendes EU-Klimarecht verstoße, so die Deutsche Umwelthilfe. Mit den geplanten Maßnahmen werde Deutschland seine EU-Klimaziele bis 2030 massiv verfehlen. In den ESR-Sektoren, worunter insbesondere Verkehr und Gebäude fielen, betrage die Lücke laut Umweltbundesamt voraussichtlich über 10 Prozent, im Landnutzungssektor sehe es noch dramatischer aus.
Insgesamt mangele es dem Plan an nachvollziehbaren Prognosen und ausreichend bestimmten Maßnahmen. „Die Bundesregierung zeigt mit diesem Nationalen Energie- und Klimaplan einmal mehr mangelnde Verantwortung beim Klimaschutz. Damit tritt sie das entscheidende EU-Klimaschutzinstrument und auch die EU-Klimaziele mit Füßen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
MBI/crb/1.11.2024
Umwelthilfe klagt gegen Nationalen Energie- und Klimaplan
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine neue Klimaklage gegen die Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.
Erschienen am
01.11.2024
letzte Aktualisierung am
01.11.2024