Verbraucherschutz/Rat und EP einigen sich auf Einführung von Sammelklagen
Verbraucherschutzorganisationen können künftig EU-weit gegen unlautere Geschäftspraktiken vor Gericht ziehen und Ansprüche auf Schadensersatz, Reparatur oder Ersatzlieferung einklagen. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments haben sich auf einen entsprechenden Richtlinientext verständigt. In den Kompromissverhandlungen konnte sich das Parlament mit seiner Forderung durchsetzen, dass auch Flug- und Bahnpassagierrechte per Sammelklage vor Gericht einklagbar werden.
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Erschienen am
23.06.2020
letzte Aktualisierung am
23.06.2020