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Warum die Netzagentur mehr Onshore ausschreibt

Quelle: MBI EnergySource

Jetzt ist es amtlich: Am 2. Mai kommen 4.094 MW statt der ursprünglichen 2.500 MW Windkraft an Land unter den Hammer − obwohl die letzten 2.500 MW unterzeichnet waren.
Die Bundesnetzagentur hat die nächste Ausschreibung von Windstrom-Einspeisesubventionen am 2. Mai bekannt gemacht und dabei die Kapazität von 2.500 MW auf 4.094 MW erhöht. Die Mai-Ausschreibung wird die zweite von vieren in diesem Jahr sein. An der ersten Auktion am 1. Februar waren erst 2.500 MW ausgeschrieben, und sie blieb mit 1.836 MW unterzeichnet.

Ungeachtet dessen hatte die Behörde keine andere Wahl, als die ausgeschriebene installierte Leistung um 64 Prozent zu erhöhen. Denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz schreibt erstmals für dieses Jahr vor, dass die Ausschreibungsvolumina um jene Kapazitäten erhöht werden müssen, die im jeweiligen Vorjahr − heuer also 2023 − keinen Zuschlag erhalten haben, sowie um Windenergie-Projekte, die zwar einen Zuschlag erhalten, aber hinterher wegen Ablauf der Baugenehmigung entzogen bekommen haben.

Es gibt in diesem Paragrafen 28 EEG auch abzuziehende Kapazitäten, wie etwa die installierte Leistung in der jeweiligen Technologie, die im Vorjahr ohne Zuschlag und Subventionsversprechen ans Netz ging. Diese spielt aber bei der Onshore-Windkraft eine untergeordnete Rolle.

Die Bundesnetzagentur darf jetzt bei allen drei verbleibenden Onshore-Ausschreibungen allenfalls bei einer drohenden Unterzeichnung jeweils die Ausschreibungskapazität um bis zu 20 Prozent kürzen. Sie hat von dieser Möglichkeit der endogenen Mengensteuerung immer wieder Gebrauch gemacht. Bei Unterzeichnung von Biomasse-Ausschreibungen können sogar hinterher bereits erteilte Zuschläge storniert werden. Die endogene Mengensteuerung ist der Erneuerbaren-Branche ein Dorn im Auge.

MBI/geo/25.3.2024
Erschienen am 25.03.2024
letzte Aktualisierung am 25.03.2024