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Wettbewerbsverzerrung/Stadtwerke klagen vor EU-Gericht gegen RWE-E.ON.-Deal

Quelle: MBI EnergySource

Der Deal der beiden deutschen Energiekonzern RWE und E.ON hat ein juristisches Nachspiel: Elf Regionalversorger und Stadtwerke haben am Mittwoch Klage beim Europäischen Gericht (EuG) gegen den Zusammenschluss mit Unternehmenstausch eingereicht, wie es in dem MBI Energy Daily vorliegenden gemeinsamen Standpunkt der Versorger heißt.

Mit der Nichtigkeitsklage greifen die elf Unternehmen die Entscheidung der EU-Kommission vom September 2019, den Asset-Tausch zwischen RWE und E.ON freizugeben, juristisch an. 

Die Fusion von RWE und E.ON schränke den Wettbewerb auf dem Energiemarkt massiv ein, argumentieren die Kläger. Die beiden Konzerne dominierten jeweils "ihren" Teil der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette und teilten sich den Markt auf, heißt es in dem gemeinsamen Standpunkt. RWE übernimmt von E.ON das Ökostromgeschäft und gibt im Gegenzug die Tochter Innogy mit Verteilnetzbetreibern und Endkunden an E.ON ab. 

Nach Ansicht der elf Versorger wird RWE mit Abstand der größte Erzeuger und Großhändler von Strom, der sein konventionelles Kraftwerksportfolio mit einem wachsenden Erneuerbaren-Portfolio kombinieren kann. Damit verschaffe sich RWE zusätzlich Einflussmöglichkeiten auf den Erzeugungswettbewerb und auf die Großhandelspreise. E.ON werde mit der Innogy-Übernahme der größte Betreiber von Verteilnetzen und verfüge über die meisten Kunde sowie über die meisten Daten im Metering-Geschäft. Gleichzeitig werde RWE mit dem Einstieg bei E.ON dessen größter und einflussreichster Einzelaktionär.

"Der RWE-E.ON-Deal ist ein Rückschritt für den Wettbewerb. Darunter werden nicht nur die Unternehmen leiden, sondern auch die Kunden", Susanna Zapreva, Vorstandsvorsitzende des Regionalversorgers Enercity aus Hannover. "Es ist unsere Pflicht, uns für unsere Kunden und die Stärkung kommunaler Strukturen einzusetzen. Das tun wir mit dieser Klage", führte sie aus. In der gemeinsamen Erklärung behaupten die Stadtwerke, dass die EU-Kommission sich mit ihren Freigabeentscheidungen über die massiven Bedenken von Marktteilnehmern ohne ausreichende Abwägung hinweggesetzt habe.

Sollte die Klage vor dem EuG Erfolg haben, müsste die Kommission das fusionsrechtliche Prüfverfahren nach den Wertungen des Gerichts neu aufrollen. Neben Enercity sind der Frankfurter Versorger Mainova, die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, die Eins Energie in Sachsen GmbH, der EnergieVerbund Dresden, die GGEW aus Bensheim, Naturstrom aus Düsseldorf, die Stadtwerke aus Halle, Hameln und Leipzig sowie die Thüringer Energie AG (Teag) an der Klage beteiligt.

MBI/aul/27.5.2020
Erschienen am 27.05.2020
letzte Aktualisierung am 27.05.2020