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Windkraftanlagen in Brandenburg werden teurer

Quelle: Tagesspiegel Online Seite 16 Kösters, Hendrik

Originaltitel: Windanlagen werden teurer
Originaluntertitel: Brandenburg plant Sonderabgabe der Betreiber an die Kommunen
Um die Akzeptanz von Windkraftanlagen in der Bevölkerung zu steigern, will die SPD-geführte Landesregierung als auch die Opposition stärkere finanzielle Unterstützung, für betroffene Kommunen in denen Windkraftanlagen stehen.
Der Landtag von Brandenburg hatte bereits im Juni vergangenen Jahres die Landesregierung mit einem gemeinsamen Antrag von SPD, Linken und Grünen aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln, um die Akzeptanz für Windkraft in der Bevölkerung zu stärken. Nach einer Reihe von Regionalkonferenzen beschloss die CDU-Fraktion am 14. Januar einen Gesetzesentwurf zur „Beteiligung der Gemeinden an der Wertschöpfung durch Windenergieanlagen“ in den Landtag einzubringen. Kurz vor der Landtagswahl in Brandenburg, liegt nun auch der Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktion SPD und Linke vor. Gemeinsam ist die Einführung jährlicher Abgaben von Windkraftanlagenbetreibern an die jeweilige Kommune. Der Koalitionsentwurf will neue Anlagen nach dem 31. Dezember 2019, welche nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig sind, mit einer „Sonderabgabe an die betroffene Gemeinde“ belegen. Ausgenommen Anlagen aus den Wind-Anlagen-Ausschreibungen der Jahre 2017, 2018 und 2019. Die Sonderabgabe beläuft sich auf 10.000 EURO pro Jahr und Anlage für die Dauer des Betriebes. Die Kommunen, welche von der Abgabe profitieren, sollen die Einnahmen in zweckgebunden einsetzen.
Bei dem Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion hingegen setzt sich die Sonderabgabe aus einer Einmalzahlung (50 EURO pro Meter Nabenhöhe der Windanlage und ein Euro pro Kilowatt installierter Leistung) bei Inbetriebnahme und einem jährlichen Höhenentgeld von zehn Euro pro Meter Nabenhöhe und einem Stromentgeld von 0,1 Cent pro Kilowattstunde an eingespeisten Strom zusammen. Beide Entwürfe sehen eine entsprechende Vorzugsregelung des Gesetzgebers auf Bundesebene vor.
Erschienen am 22.01.2019
letzte Aktualisierung am 22.01.2019